Fokusanalyse

Koalitionsvertrag zu Russland und Ukraine

Analyse

Im kürzlich beschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es unter Punkt 5.1. Außen- und Verteidigungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte zu Russland:

„Das Ziel unserer Außen- und Sicherheitspolitik ist die Bewahrung eines Friedens in Freiheit undSicherheit. Zur Bewahrung dieses Friedens müssen wir unserer Verantwortung zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit gerecht werden. Dabei leitet uns der Grundsatz: Wir wollen uns verteidigen können,um uns nicht verteidigen zu müssen.

Unsere Sicherheit ist heute so stark bedroht wie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr. Die größte und direkteste Bedrohung geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und weiter massiv aufrüstet. Das Machtstreben von Wladimir Putin richtet sich gegen die regelbasierte internationale Ordnung.

Voraussetzungen für eine starke deutsche Außenpolitik sind die eigene wirtschaftliche und sicherheitspolitische Stärke sowie das integrierte Zusammenwirken von Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Dem Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit werden wir besondere Aufmerksamkeit widmen.

Erstmals seit Ende des Zweiten Weltkrieges müssen Deutschland und Europa in der Lage sein, ihre Sicherheit deutlich umfassender selbst zu gewährleisten. Wir werden sämtliche Voraussetzungen schaffen, damit die Bundeswehr die Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung uneingeschränkt erfüllen kann. Unser Ziel ist es, dass die Bundeswehr einen zentralen Beitrag zur Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der NATO leistet und zu einem Vorbild im Kreis unserer Verbündeten wird. Die beschriebene Bedrohungslage zwingt uns mit dem Ziel der Abschreckung zur Erhöhung unserer Verteidigungsausgaben. Unser langfristiges Ziel bleibt das Bekenntnis zu Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie Abrüstung. […]

Die Ukraine als starker, demokratischer und souveräner Staat, der eigenständig und mit euroatlantischer Perspektive über seine Zukunft bestimmt, ist von zentraler Bedeutung für unsere eigene Sicherheit. Wir werden deshalb unsere militärische, zivile und politische Unterstützung der Ukraine gemeinsam mit Partnern substanziell stärken und zuverlässig fortsetzen. Wir werden uns im engen Schulterschluss mit unseren Partnern für eine gemeinsame Strategie hin zu einem echten und nachhaltigen Frieden einsetzen, in dem die Ukraine aus einer Position der Stärke und auf Augenhöhe agiert. Dazu gehören auch materielle und politische Sicherheitsgarantien für eine souveräne Ukraine.

Deutschland wird sich an dem Wiederaufbau der Ukraine beteiligen. Wir suchen in Abstimmung mit unseren Partnern nach Möglichkeiten, das eingefrorene russische Staatsvermögen zur finanziellen und militärischen Unterstützung der Ukraine wirtschaftlich zu nutzen. Wir stehen zu der auf dem Washingtoner NATO-Gipfel bekräftigten NATO-Beitrittsperspektive für die Ukraine. Wir unterstützen die Einrichtung eines Sondertribunals, um das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine angemessen zu verfolgen und zu ahnden.“

Unter der Überschrift „Rechtskreiswechsel“ (Punkt 3.3 Migration und Integration) findet sich auf Seite 96 des Koalitionsvertrags folgende Passage, die insbesondere auf Flüchtlinge aus der Ukraine zutrifft:

„Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit muss durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen nachgewiesen werden. Der Bund wird die hierdurch bei den Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten tragen.“

Quelle: Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD